Bei großen Bauvorhaben in Österreich muss laut Gesetz eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden. Diese dient somit als rechtliches Genehmigungsverfahren und hat die Aufgabe unter Beteiligung der Öffentlichkeit die unmittelbaren Auswirkungen eines Projekts auf die Umwelt festzustellen, zu beschreiben und zu bewerten. Werden im Zuge dieses Verfahrens schwerwiegende negative Auswirkungen auf den Menschen und seine Umwelt festgestellt, so kann dem Projekt eine Genehmigung verwehrt werden. Das bedeutet:

Bauvorhaben mit negativen Auswirkungen auf den Menschen und seine Umwelt können durch die Beteiligung der Öffentlichkeit verhindert werden.